Gestalttherapie als Fachrichtung der Psychotherapie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für eine Gestalttherapie tragen Sie selbst oder Ihre private Krankenversicherung übernimmt die Kosten.
Das Honorar für eine Einzeltherapie vereinbaren wir nach einem gemeinsamen kostenfreien Vorgespräch.
Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse sind Verfahren, die nicht selbst gezahlt werden müssen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, wenn dies eher für Sie in Betracht kommt.